Betonuhr „Twelve“ – Nature

54,90 €

lautlos – 28,5 cm

Mindestens 2 Jahre gesetzliche GewährleistungEU-Information ansehen

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Offizielle EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung für Waren. Vollständiger Wortlaut auch unter Information als Text lesen.
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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code der Mitteilung oder fragen Sie den Verkäufer. Die verlinkte EU-Verbraucherinformation führt zur gleichen Seite wie der QR-Code.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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Betonuhr „Twelve“ - Nature

Die handgemachte Wanduhr „Twelve“ von RK-Design ist eine einzigartige und stilvolle Ergänzung für jeden Raum. Mit einem Durchmesser von etwa 28,5 cm ist diese Wanduhr aus Beton eine robuste und dennoch elegante Option, die in jedem Interieur hervorsticht.
Das schleichende Uhrwerk sorgt dafür, dass die Uhrzeit präzise und ohne lästiges Ticken angezeigt wird.

Die Zeiger der Wanduhr sind aus Walnussholz gefertigt und verleihen dem Design eine natürliche, warme Note.
Das minimalistische Design und die klaren Linien machen diese Uhr zu einem zeitlosen Stück, das sich nahtlos in jedes Interieur einfügt.

Jede Beton Wanduhr ist von Hand gefertigt und daher einzigartig. Die feine Handwerkskunst und Liebe zum Detail, die in jede Uhr gesteckt werden, machen sie zu einem wertvollen und besonderen Stück, das Sie stolz an Ihrer Wand präsentieren können.

Zusammenfassend ist die handgemachte Uhr „Twelve“ von RK-Design eine perfekte Wahl für diejenigen, die nach einer Kombination aus Funktionalität und Ästhetik suchen. Mit ihrem schlichten Design und der hochwertigen Verarbeitung ist diese Uhr ein wahrer Hingucker und verleiht jedem Raum das gewisse Extra.

Alternativ gibt es diese Uhr auch mit handbemalten Ziffern.

Das schleichende Flüster-Uhrwerk benötigt eine AA Batterie (nicht im Lieferumfang enthalten).

Hinweis: Wie bei Betonprodukten üblich können Oberflächen und Farben variieren.

Verpackung und Versand
Wir versuchen wo es geht auf Plastik zu verzichten. Die Uhr wird in einem stabilen Karton aus recyceltem Material geliefert.
Als Füllmaterial verwenden wir Verpackungsflocken aus Maisstärke.

Beton ist vielseitig.

Jedes Unikat wird handgefertigt und ist damit einzigartig in seiner Erscheinung und in seinem Charakter.

Als Baustoff ist Beton unverzichtbar, aber auch im fertigen Wohn(t)raum gewinnt er immer mehr an Aufmerksamkeit. Es lassen sich eine Vielzahl an Ideen verwirklichen, die beständig sind und funktionale Ästhetik zum Ausdruck bringen.

Entworfen und handgefertigt in Oberösterreich
Individuelle Fertigung möglich

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.