Gewährleistung & Reklamationen
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Die folgende EU-Information erläutert diese Rechte:
Die vollständige Mitteilung lässt sich seitlich scrollen. Eine Textversion finden Sie darunter.

Information als Text lesen
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code der Mitteilung oder fragen Sie den Verkäufer. Die verlinkte EU-Verbraucherinformation führt zur gleichen Seite wie der QR-Code.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Wenn eine Ware mangelhaft ist
Bitte wenden Sie sich an support@rk-design.at oder an RK-Design, Robert Krennmair, Freundorf 25, 4076 St. Marienkirchen, Österreich, Telefon +43 677 63979143. Bestellnummer, eine Beschreibung des Mangels und gegebenenfalls Fotos helfen uns bei der Bearbeitung. Diese Angaben und eine Originalverpackung sind keine zusätzliche Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Rechte.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Waren beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. Bei einem Mangel kommen zunächst kostenlose Verbesserung (Reparatur) oder Austausch nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen. Notwendige Kosten einer gesetzlichen Abhilfe, einschließlich Transportkosten, trägt der Verkäufer.
Reparatur und Verlängerung
Für österreichische Verbraucherverträge, die ab 1. Oktober 2026 geschlossen wurden, verlängert eine Verbesserung zur Herstellung des mangelfreien Zustands die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr. Vor der Abhilfe informieren wir Sie über Ihr Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch und über die mögliche Verlängerung; gesetzliche Grenzen des Wahlrechts bleiben bestehen.
Soweit deutsches Verbrauchsgüterkaufrecht anwendbar ist, verlängert sich bei Verträgen ab 31. Juli 2026 nach einer Reparatur im Rahmen der Nacherfüllung die ursprüngliche Verjährungsfrist einmal um zwölf Monate. Auch hier informieren wir Sie vor der Nacherfüllung über das Wahlrecht und die Verlängerung. Weitere gesetzliche Fristen- und Hemmungsregeln bleiben unberührt.
Personalisierte Produkte und Material
Die Gewährleistung gilt auch für individuell angefertigte oder gravierte Waren. Beschriebene natürliche Unterschiede in Maserung, Struktur und Oberfläche schließen gesetzliche Mängelrechte nicht pauschal aus.
Gewährleistung, Garantie und Widerruf
Die gesetzliche Gewährleistung ist unabhängig von einer zusätzlich ausdrücklich angebotenen freiwilligen Garantie. Eine solche Garantie muss eigene Bedingungen und einen Garantiegeber nennen. Der Widerruf eines mangelfreien Produkts ist ein eigener Vorgang und von einer Mängelreklamation zu unterscheiden. Die Rücksendekostenregel für einen gewöhnlichen Widerruf wird nicht auf die notwendige Rücksendung wegen eines gesetzlichen Gewährleistungsfalls übertragen.
Stand: 12. Oktober 2026.